1. Wird ein Hotelzimmer oder eine
Ferienwohnung bestellt und bestätigt, so ist ein
Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:
Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes ist es,
a) das Zimmer/Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der
Bereitstellung des Hotelzimmers/Ferienwohnung zu bezahlen.
Die Kurtaxe ist vom Gast
Der Beherbergungsbetrieb haftet, wenn er das bestellte Zimmer bei der
Anreise nicht zur Verfügung stellen kann. Der Gast haftet, wenn er das
bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise) und
bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu
bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt
(§ 537 BGB).
Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen
Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.
Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt (Stornierung) gibt es nicht. Bei
Bestellungen durch Firmen oder Privatgäste entbinden auch Krankheit,
Todesfälle, Autopannen usw. nicht von der Verpflichtung, den
Übernachtungspreis zu bezahlen.
- Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungs-betriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Anderweitige Vermietung
Nur für den Zeitraum, in dem der Beherbergungsbetrieb in dieser Zimmerkategorie ausgebucht (vollständig belegt) ist, entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Der Beherbergungsbetrieb ist jedoch
nicht verpflichtet, Anstrengungen zur
Weitervermietung an andere Gäste zu unternehmen
(OLG Düsseldorf Urt. v. 2.5.91 - 10 U 191/90 -). § 254 BGB (Mitverschulden)
findet im mietvertraglichen Erfüllungsanspruch keine Anwendung, sondern ist
dem Schadensersatzrecht zugeordnet.
- Abzug ersparter Aufwendungen
Bei einer Stornorechnung gegenüber dem Gast müssen die tatsächlichen
Einsparungen des Betriebes abgezogen
werden. Die Einsparungen des
Betriebes betragen:
- bei der Übernachtung in der Ferienwohnung 10%,
des vereinbarten Preises.
- Barzahlung und Pfandrecht
Der Beherbergungsbetrieb hat einen Anspruch auf
Barzahlung aller Leistungen.
Der Anspruch wird fällig am 3.Werktag des vereinbarten Zeitraums
(§ 556 b BGB), bei kürzerem Aufenthalt spätestens vor der Abreise.
Andere Zahlungstermine, z.B. Anzahlung, Vorkasse, wöchentliche Zahlung
usw. sind möglich, müssen jedoch vereinbart werden Der Beherbergungsbetrieb
hat bei Nichtzahlung ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen
des Gastes.
- Kurtaxe
Die Kurtaxe wird dem Zimmer/Ferienwohnungspreis pro Kopf und Tag hinzugerechnet. Wird die Kurtaxe vor Anreise erhöht ist diese vom Gast zu tragen.
- Hausordnung
Mit Betreten der Ferienunterkunft wird die Hausordnung anerkannt. Diese liegt in der Infomappe für Sie bereit oder kann vor Anreise schriftlich angefordert werden.
- WLAN
Hotsplots-Nutzungsbedingungen sind bei Benutzung des WLAN´s automatisch anerkannt.
- Zimmer / Ferienwohnungen werden bei Ankunft mängelfrei übergeben. Ein eventueller Defekt ist direkt am Anreisetag zu melden, ansonsten geht dieser zu
Lasten des Gastes.
Bei einem Defekt an der Unterkunft besteht in erster Linie ein Recht auf Nachbesserung bzw. Reparatur und die dafür notwendige Zeit. Bei vorzeitiger Abreise wird der Mietpreis nicht zurückerstattet. Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand ist der Ort des Beherbergungsbetriebes, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahme-vertrag (Bezahlung des Übernachtungspreises) am Ort des Betriebes zu erbringen sind (Gerichtsstand des Erfüllungsortes § 29 ZPO, § 269 BGB).
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